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   BGH, 12.07.2010 - II ZR 250/07   

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https://dejure.org/2010,11681
BGH, 12.07.2010 - II ZR 250/07 (https://dejure.org/2010,11681)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2010 - II ZR 250/07 (https://dejure.org/2010,11681)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2010 - II ZR 250/07 (https://dejure.org/2010,11681)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzbedürfnis eines Anwalts für eine im eigenen Namen erhobene Gegenvorstellung oder eine im eigenen Namen erhobene Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung ausschließlich bei beabsichtigter Gebührenerhöhung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsschutzbedürfnis eines Anwalts für eine im eigenen Namen erhobene Gegenvorstellung oder eine im eigenen Namen erhobene Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung ausschließlich bei beabsichtigter Gebührenerhöhung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wertfestsetzungsantrag drittinstanzlichen Prozessbeteiliger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.10.2005 - VIII ZR 217/04

    Rechtskraft der Ursprungsentscheidung nach Zurückweisung der

    Auszug aus BGH, 12.07.2010 - II ZR 250/07
    Diese Frist beginnt mit der Rechtskraft des Berufungsurteils, wofür die Zustellung des die Nichtzulassungsbeschwerde zurückweisenden Beschlusses maßgebend ist (BGHZ 164, 347, 350 ff.).
  • BGH, 11.11.1976 - III ZR 57/75

    Geltendmachung des anwaltlichen Vergütungsanspruchs gegen die Erben - Enterbung

    Auszug aus BGH, 12.07.2010 - II ZR 250/07
    Eine solche Situation besteht etwa dann, wenn der Anwalt nur einige von mehreren Streitgenossen vertritt und gegen die Streitgenossen unterschiedliche Ansprüche geltend gemacht werden (vgl. BGH, Urt. v. 11. November 1976 - III ZR 57/75, MDR 1977, 295; Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl. § 32 RVG Rdn. 7).
  • BGH, 29.05.2015 - XI ZR 335/13

    Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen eine Streitwertfestsetzung

    Die Gegenvorstellung des Prozessbevollmächtigten der Beklagten gegen die Festsetzung des Streitwerts in dem Beschluss vom 12. Mai 2015, mit dem die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers und der Drittwiderbeklagten zurückgewiesen worden ist, ist in entsprechender Anwendung von § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG statthaft (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 16. April 2014 - XI ZR 38/13, ZfSch 2014, 467 Rn. 1; BGH, Beschlüsse vom 12. Juli 2010 - II ZR 250/07, juris Rn. 6 und vom 12. Juni 2012 - X ZR 104/09, GRUR 2012, 959 Rn. 4) und auch innerhalb der analog geltenden sechsmonatigen Frist von § 68 Abs. 1 Satz 3, § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2010 - II ZR 250/07, juris Rn. 6) eingelegt worden.
  • BGH, 19.12.2016 - XI ZR 539/15

    Festsetzung des Streitwerts in einem Beschluss über den Verlust eines

    Die Gegenvorstellung des Prozessbevollmächtigten der Kläger gegen die Festsetzung des Streitwerts in dem Beschluss vom 18. Oktober 2016, mit dem die Kläger, nachdem sie die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen haben, dieses Rechtsmittels für verlustig erklärt worden sind, ist in entsprechender Anwendung von § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG statthaft (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 16. April 2014 - XI ZR 38/13, ZfSch 2014, 467 Rn. 1 und vom 29. Mai 2015 - XI ZR 335/13, juris Rn. 1, jeweils mwN) und auch innerhalb der analog geltenden sechsmonatigen Frist von § 68 Abs. 1 Satz 3, § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2010 - II ZR 250/07, juris Rn. 6) eingelegt worden.
  • BGH, 26.07.2016 - II ZR 137/15

    Maßgeblichkeit der Festsetzung des für die Gerichtsgebühren maßgebenden

    Nach § 33 Abs. 1 RVG kommt eine derartige Festsetzung nur dann in Betracht, wenn sich die Gebühren des Anwalts in einem gerichtlichen Verfahren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert richten oder es an einem solchen Wert fehlt (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2010 - II ZR 250/07, juris Rn. 2).
  • BGH, 16.04.2014 - XI ZR 38/13

    Streitwert eines Rechtsstreits über die Prozessbeendigung durch einen Vergleich

    Die Gegenvorstellung der Prozessbevollmächtigten der Beklagten gegen die Festsetzung des Streitwerts in dem Beschluss vom 8. April 2014, mit dem die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers zurückgewiesen worden ist, ist in entsprechender Anwendung von § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG statthaft (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 10. November 2011 - II ZR 196/08, juris Rn. 1, vom 12. Juli 2010 - II ZR 250/07, juris Rn. 6 und vom 12. Juni 2012 - X ZR 104/09, GRUR 2012, 959 Rn. 4) und auch innerhalb der analog geltenden sechsmonatigen Frist von § 68 Abs. 1 Satz 3, § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG eingelegt worden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juli 2010 - II ZR 250/07, juris Rn. 6 und vom 12. Februar 1986 - IVa ZR 138/83, NJW-RR 1986, 737 zu § 25 GKG aF).
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